VEREINSZWECK & SATZUNG

Die Satzung regelt in § 1 den Namen „Bürger-Schützenverein Neuss-Grimlinghausen von 1855 e.V.“ und dasss der Verein im Vereinsregister eingetragen ist (Amtsgericht Neuss VR 1748). Nur der wichtige § 2 „Zweck“ des Vereins soll hier einmal komplett erscheinen:

  1. Der Verein ist unpolitisch und unmilitärisch.
  2. Zweck des Vereins ist es,
    • den Heimatgedanken (Heimatliebe, Heimatkunde und Heimatpflege) zu fördern, sowie Mundart zu pflegen, insbesondere das traditionelle Schützenfest mit seinen Paraden und Umzügen in der altüberlieferten Weise auszurichten und durchzuführen und den Martinszug sowie die Bescherung der Klein- und Schulkinder sowie alter Leute durch ein besonderes Martins-Komitee auszurichten und durchzuführen;
    • zu einem gesunden sozialen Ausgleich innerhalb der Grimlinghausener Bevölkerung beizutragen;
    • darauf aufbauend als Traditionsträger und Kristallisationskern auf dem Boden der Wertmaßstäbe von Glaube, Sitte und Heimat eine echte Dorfgemeinschaft zeitgemäß zu gestalten und Neubürger in diese Gemeinschaft zu integrieren;
    • den Schießsport zu pflegen und zu fördern.

Tatsächlich regelt die Satzung darüber hinaus das gesamte Vereinsgeschehen von der Mitgliedschaft, über das Komitee, die Versammlungen, den Ablauf des Schützenfestes bis hin zu den Finanzen. Die komplette Satzung kann hier gelesen und heruntergeladen werden: Satzung des Bürger-Schützenvereins Neuss-Grimlinghausen von 1855 e.V.
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